Meldebestätigung
Meldebestätigungen werden von Gemeinden/ Magistraten ausgegeben und können persönlich, schriftlich oder bei Vorhandensein einer Bürgerkarte und Möglichkeit der Online-Zahlung (z.B. per Kreditkarte, e-Banking) über das Zentrale Melderegister (ZMR) angefordert werden. Meldebestätigungen für Minderjährige müssen vom gesetzlichen Vertreter/ der gesetzlichen Vertreterin beantragt werden. Nehmen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis Ihrer Identität mit. Die anfallenden Kosten variieren je nach Art der Antragstellung bzw. Person/ Behörde, an die die Meldebestätigung gerichtet ist.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder suchen Sie den unten angeführten Link auf.
Zuständigkeit und Kontakt
Heidemarie Messner
Michaela Ott MA MA
Derzeit Karenz