Personenstandsbücher – Überprüfung und Berichtigung
Zentrales Personenstandsregister (ZPR)
Früher führten Standesämter die sogenannten Personenstandsbücher (Geburtenbuch, Ehebuch, Sterbebuch). Seit 1. November 2014 werden alle den Personenstand betreffenden Daten im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) festgehalten, zentral gespeichert und sind somit bundesweit allen Standesämtern zugänglich. Die ursprünglich eintragende Behörde kann Ergänzungen und Berichtigungen durchführen.
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Zuständigkeit und Kontakt
Patricia Apriessnig-Ploner
Standesamt, Verwaltung
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