Tombolaspiele, Bewilligung – Antrag
Bei Tombolaspielen handelt es sich um Lotterien ohne die Absicht eines Erwerbs durch den Veranstalter. Eine Bewilligung durch die zuständige Landesregierung ist erforderlich, wenn das Spielkapital pro Kalenderjahr mehr als €4.000 beträgt. Das Spielkapital ergibt sich aus dem Preis eines Loses multipliziert mit der Anzahl der verkauften Lose.
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