Bestattungstarife der Bestattungsanstalt der Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee - Kosten und Gebühren in EUR
Die Preise für Bestattung, die über den Rahmen des Tarifes hinausgehen, werden jeweils unter sinngemäßer Anwendung des Tarifes mit dem Bestatter vereinbart.
Leistungen anderer Bestattungsunternehmungen (z. B. Abholung, Überführungen, usw.) werden ohne Zuschlag verrechnet.
Wird die Auswahl des Sarges und der Sargausstattung, etc. dem Bestatter überlassen, so kann die Gemeinde Krumpendorf a. Ws. von den Auftraggebern nicht wegen Verwendung eines zu teuren Sarges bzw. Sargausstattung angefochten werden.
In den Tarifpreisen ist keine Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer wird den Vorschriften entsprechend gesondert ausgewiesen.
In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (soziale Bedürftigkeit) kann über Ansuchen an die Gemeinde Krumpendorf a. Ws. ein Nachlass bis zu 50 % auf die Bestattungstarife gewährt werden.
A) BestattungsdurchführungDie angegebenen Preise beziehen sich auf eine Bestattungsdurchführung innerhalb des Friedhofes; ansonsten sind Zuschläge nach Tarifpost C zulässig. |
Aufbahrung: Beistellung, Reinigung und Desinfektion der Aufbahrungsgegenstände; Aufbahrung mit Pflanzen, Auf- und Abbahren in der Halle I oder II | 280,00 |
Konduktpersonal: Sarg- und Kreuz-, Lampion- oder Kranzträger, Konduktleiter, Konduktführer, Arrangeur, einschl. Uniform u. Beistellung von Tragbahre od. Bahrwagen - Kranzwagen - pro Mann, pro Stunde | 43,00 |
Besorgung pro Fall | 86,00 |
Verwaltungsbeitrag | 150,00 |
B) Sonstiges |
Bestattungspersonal für sonstige Arbeiten pro Stunde | 43,00 |
C) Zuschläge |
Hausaufbahrung - Zuschlag zu Tarifpost B 1 | 50 % |
an Sonn- u. Feiertagen u. werktags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr | 100 % |
Exhumierungen bis 5 Jahre nach Bestattung | 100 % |
Exhumierungen bis 10 Jahre nach Bestattung | 50 % |
Exhumierungen über 10 Jahre nach Bestattung | 30 % |
Einsargen von verstümmelten Unfalls-, Wasser- u. Selbstmordleichen | 100 % |
Festsaal - Kosten und Gebühren in EUR
Benützungsentgelt für den FestsaalDie Benützungsentgelte verstehen sich inkl. UST
Bei Inanspruchnahme von Ton-, Licht- und Medientechnik sowie der Bühne ist techn. Assistenz mit mind. 1 Stunde verpflichtend vorzusehen. |
Halbtagesmiete kleiner Saal | 200,00 |
Halbtagesmiete großer Saal | 300,00 |
Halbtagesmiete kleiner und großer Saal | 400,00 |
Tagesmiete kleiner Saal | 250,00 |
Tagesmiete großer Saal | 400,00 |
Tagesmiete kleiner und großer Saal | 600,00 |
Reinigungspauschale kleiner Saal pro Veranstaltung | 75,00 |
Reinigungspauschale großer Saal pro Veranstaltung | 100,00 |
Außerordentliche Aufwendungen pro Saal (zusätzliche Säuberungsarbeiten bei starker Verschmutzung) | 100,00 |
Ausnahmebestimmungen:
a) Bei Veranstaltungen von ortsansässigen Seniorenvereinen, Veranstaltungen örtlicher politischer Parteien und gemeindeeigene Veranstaltungen wird eine Ermäßigung von 90 % gewährt. Technische Assistenz und außerordentliche Aufwendungen sind jedoch mit dem vorgesehenen Betrag zu entrichten.
b) Für Veranstaltungen die im überwiegenden Interesse der Gemeinde liegen, kann der Bürgermeister einen Nachlass bis 30 % des Benützungsentgeltes gewähren. Außerordentliche techn. Assistenz und außerordentliche Aufwendungen sind jedoch mit dem vorgesehenen Betrag zu entrichten.
c) Bei Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen und Kirchen wird eine Ermäßigung von 80 % gewährt. Technische Assistenz und außerordentliche Aufwendungen sind jedoch mit dem vorgesehenen Betrag zu entrichten.
Marina - Kosten und Gebühren in EUR
Tarife inkl. UST für die Benutzung eines Liegeplatzes (Benutzungsdauer laut Festlegung in der Hafenordnung) in den Marina-Anlagen Koschatpark, Terrassenareal (West) und Aichenrainer (Ost), sowie Strompauschalen.
Koschatpark |
Liegeplatz Nr. A1 - A12 | 1.103,00 |
Liegeplatz Nr. B1 - B4 | 1.839,00 |
Terrassenareal (West) |
Liegeplatz Nr. A01 - A9, B01, B1, B20, B21, C01, C1, C20, C21 | 1.471,00 |
Liegeplatz Nr. B2 - B19, C2 - C19 | 2.207,00 |
Aichenrainer |
Liegeplatz Nr. 00, 12 - 17, 18 - 21, 44 - 47, 48 - 51 | 736,00 |
Liegeplatz Nr. 7 -11, 22 - 26, 39 - 43, 52 - 56 | 975,00 |
Liegeplatz Nr. 1 - 6, 27 - 32, 33 - 38, 57 - 62 | 1.453,00 |
Schwimmstegplätze | 1.931,00 |
Strompauschale für Boote mit Elektromotoren ab 01.01.2025 |
bis 1000 Watt | 85,00 |
von 1001 Watt bis 2000 Watt | 148,00 |
von 2001 Watt bis 4000 Watt | 212,00 |
über 4000 Watt | 424,00 |
Parkbadtarife - Kosten und Gebühren in EUR
In der Zeit vom 15.06. bis 15.08. ab 19.00 Uhr freier Eintritt –
während der übrigen Öffnungszeiten ab 18.00 Uhr freier Eintritt.
Tageseintritte |
Tageskarte Erwachsene | 6,50 |
Tageskarte Kinder (6 - 14 Jahre) | 2,00 |
Tageskabine | 6,00 |
Familientageskarte 2 Erwachsene + 1 Kind (6 - 14 Jahre) | 14,00 |
Familientageskarte je weiteres Kind (6 - 14 Jahre) | 1,50 |
Nachmittagskarte Erwachsene ab 15.00 Uhr | 4,00 |
Nachmittagskarte Kinder (6 - 14 Jahre) ab 15.00 Uhr | 1,00 |
Blockkarten |
Block Erwachsene (14) | 68,00 |
Block Kinder (6 - 14 Jahre) (14) | 23,00 |
Saisonkarten |
Saisonkarte Erwachsene | 68,00 |
Saisonkarte Jugendliche (15 - 19 Jahre) | 50,00 |
Saisonkarte Kinder (6 - 14 Jahre) | 25,00 |
Saisonkästchen (nur in Verbindung mit saisonaler Zutrittsberechtigung) | 57,00 |
Saisonkarte mit Kabine bis 4 Personen | 347,00 |
Saisonkarte mit Kabine bis 3 Personen | 275,00 |
Saisonkarte mit Kabine bis 2 Personen | 205,00 |
Saison-SUP-Ständer (nur in Verbindung mit saisonaler Zutrittsberechtigung) | 55,00 |
Saisonkarten für Vermieter |
Saisonkarte mit Kabine für 4 Personen | 347,00 |
Kartenblock (150 Eintritte) | 485,00 |
Kabinenpreise für neue Kabinen |
Saisonkarte mit Kabine für 4 Personen, Größe 2,8 m² | 375,00 |
Saisonkarte mit Kabine für 4 Personen, Größe 3,0 m² | 430,00 |
Saisonkarte mit Kabine für 4 Personen, Größe 3,4 m² | 465,00 |
Sachtarife |
Tischtennis 1/2 Stunde | 1,00 |
Schließfachgebühr | 1,00 |
Chip Einsatz (Der Einsatz verfällt bei Verlust oder Nicht-Rückgabe bis zum Ende der Badesaison.) | 10,00 |
Schlüsseleinsatz für Saisonkästchen groß und Saisonkarte mit Kabine bis 3 Personen (Der Einsatz verfällt bei Verlust oder Nicht-Rückgabe bis zum Ende der Badesaison.) | 20,00 |
SondertarifeParkplatzgebühr vom 15.5. bis 15.9. täglich von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
bis 1 Stunde | 1,50 |
bis 2 Stunden | 3,00 |
Tagestarif | 5,00 |
Aktive Rettungsschwimmer der ÖWR, die im Parkbad Dienst versehen, haben freien Eintritt (GR 17/94) und freies Parken am Parkplatz „Schlossallee“ und „Pamperlallee“ unter Benützung einer von der Gemeinde Krumpendorf a. Ws. ausgestellten Parkberechtigung, welche gut sichtbar beim Fahrzeug anzubringen ist.
Schulische Tagesbetreuung - Kosten und Gebühren in EUR
Kostenbeitrag (Elternbeitrag)Der monatliche Elternbeitrag für den Betreuungsteil der ganztägigen Schulform beträgt: |
Betreuung an 5 Tagen | 162,00 |
Betreuung an 4 Tagen | 129,00 |
Betreuung an 3 Tagen | 97,00 |
Betreuung an 2 Tagen | 64,00 |
Betreuung an 1 Tag | 32,00 |
Essensbeitrag/VerpflegungDer monatliche Essensbeitrag beträgt: |
Betreuung an 5 Tagen | 100,00 |
Betreuung an 4 Tagen | 80,00 |
Betreuung an 3 Tagen | 60,00 |
Betreuung an 2 Tagen | 40,00 |
Betreuung an 1 Tag | 20,00 |
Ist ein Kind mehr als 3 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Besuch verhindert, so wird der Eltern- und Essensbeitrag für diesen Monat nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zur Gänze erlassen.
Schülerhort - Kosten und Gebühren in EUR
Tarife |
Monatsbeitrag ohne Verpflegung | 162,00 |
Tagesbeitrag ohne Verpflegung | 16,00 |
Monatsbeitrag für Verpflegung | 100,00 |
Tagesbeitrag für Verpflegung | 5,00 |
Kreativbeitrag Betreuungsjahr | 30,00 |
Sollte das Kind krankheitsbedingt länger als 14 Tage den Hort nicht besuchen, ist der halbe Beitrag zu leisten (ärztliche Bestätigung).
Slipstelle - Kosten und Gebühren in EUR
Öffnungszeiten der Slipstelle: 01. April bis 15. Mai und 15. September bis 31. Oktober jeden Jahres.
Öffnung Slipstelle |
außerhalb der Öffnungszeit pro Öffnung | 40,00 |
Verein, Errichtung - Meldung - Kosten und Gebühren in EUR
Für die Anzeige der Vereinserrichtung fallen folgende Gebühren an:
Verein, Errichtung - Meldung |
Für die Anzeige: | 14,30 Euro Bundesgebühr |
Zusätzlich Beilagengebühren (für beigelegte Statuten): | 3,90 Euro pro Bogen (max.21,80 Euro) |
Weitere Informationen über möglicherweise anfallende Kosten entnehmen Sie bitte diesem Link.
Zweitwohnsitzabgabe - Kosten und Gebühren in EUR
Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen. Als Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung.
Zweitwohnsitzabgabe pro Monat |
Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m² | 11,80 |
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 60 m² | 23,60 |
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60 m² bis 90 m² | 41,30 |
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m² | 64,80 |
Die Höhe der Abgabe verringert sich um jeweils 10vH der festgelegten Abgabenbeträge, wenn die Wohnung über keine Zentralheizung, keine elektrische Energieversorgung oder keine Wasserentnahmestelle in der Wohnung verfügt.