Volksbegehren

Bei Volksbegehren handelt es sich um Gesetzesvorschläge aus der Bevölkerung, die rechtlich nicht bindend sind, über welche die Abgeordneten des Nationalrats beraten. Mindestens 100.000 Unterschriften von Stimmberechtigten werden benötigt, damit ein Volksbegehren im Nationalrat behandelt wird. Seit 1. Jänner können Volksbegehren in jeder beliebigen Gemeinde, unabhängig vom Wohnsitz, unterschrieben werden. Mit gültiger Handy-Signatur können Volksbegehren auch online unterschrieben werden.

Zuständigkeit und Kontakt

Michaela Ott MA MA

Bürgerservice

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