Volksbefragung am 12.01.2025
Die Kärntner Landesregierung hat mit Verordnung vom 15. Oktober 2024 für Sonntag, den 12. Jänner 2025 eine Volksbefragung mit der Fragestellung:
„Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“ angeordnet.
Stimmberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Abstimmung das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und im Land Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben.
Stimmberechtigte, die voraussichtlich am Befragungstag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, haben Anspruch auf Ausstellung einer Stimmkarte.
Schriftliche Anträge auf Ausstellung einer Stimmkarte können bis zum 8. Jänner 2025 eingebracht werden. Mündliche Anträge auf Ausstellung einer Stimmkarte können bis zum 10. Jänner 2025, 12.00 Uhr, eingebracht werden.
Bei der persönlichen Beantragung im Gemeindeamt/Bürgerbüro können Sie den Stimmzettel sofort ausfüllen, in das Briefwahlkuvert legen und sofort wieder abgeben. Zu diesem Zweck wird im Gemeindeamt eine Wahlzelle oder eine nicht einsehbare Räumlichkeit vorgesehen.
Die telefonische Beantragung einer Stimmkarte ist nicht möglich.
Das Wählen mit Stimmkarte in einem anderen Wahllokal in Kärnten, ist nicht mehr möglich. (Entweder erscheint der Stimmberechtigte in seinem Wahllokal um persönlich zu wählen, oder er wählt mittels Briefwahl.)
Downloads:
LGBl. Nr. 79_2024 – Ausschreibung einer Volksbefragung
Wahlergebnis Nationalratswahl am 29.09.2024
Zuständigkeit und Kontakt
Heidemarie Messner
Michaela Ott MA MA
Derzeit Karenz