Straßen, Schilder, Hinweistafeln – Antrag zum Anbringen
Die Gemeinde bietet Betriebs- und Geschäftsinhaber/innen die Möglichkeit ihren Betrieb bzw. ihr Geschäft auf Hinweistafeln anzukündigen. Diese Tafeln werden nach Genehmigung der Gemeinde an Lichtmasten (Laternen) und Rohrrahmen befestigt.
Die Genehmigung wird nach einem formlosen Antrag, welcher entweder per E-Mail oder mit der Post eingehen muss, erteilt. Das Ansuchen muss folgende Daten enthalten:
- Darstellung und Beschreibung des Hinweisschildes inklusive Maße,
- geplanter Standort des Schildes inklusive Lageplan.
Werden auf Straßen und Gehsteigen hingegen für Firmen- und Werbetafeln angebracht, muss eine straßenpolizeiliche Bewilligung beantragt werden. Voraussetzung für die Genehmigung solcher Schilder ist die freie Sicht über den Straßenverkehr bzw. die Sicherung der Straßenregelung (u.a. Ampeln, Verkehrszeichen, Straßennamen).
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie das Gemeindeamt, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Zuständigkeit und Kontakt
Ing. Karl-Heinz Rieger
Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)