Straßen, Lautsprecherwerbung – Antrag

Lautsprecherwerbung, die mit einem Kraftfahrzeug durchgeführt wird, ist auf öffentlichen Straßen nur mit behördlicher Genehmigung gestattet.
 

Die zuständige Behörde hängt davon ab, ob die Lautsprecherwerbung innerhalb eines oder mehrerer Bundesländer, eines Bezirkes oder innerhalb einer oder mehrerer Gemeinden durchgeführt wird.

Gesetzlich wird die Genehmigung von Lautsprecherwerbung auf öffentlichen Straßen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Zuständigkeit und Kontakt

Ing. Karl-Heinz Rieger

Bauamt

Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)