Schülertransporte
Sie möchten, dass Ihr Kindergartenkind oder Ihr schulpflichtiges Kind sicher an sein Ziel innerhalb der Gemeinde kommt? – Kein Problem, wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und leiten Sie gegebenenfalls weiter!
Schon im Vorhinein wollen wir aber betonen, dass wir nicht für alle Angelegenheiten der Schülerbeförderung zuständig sind.
In erster Linie wird beim Schülertransport unterschieden, ob es sich um eine Kraftfahrlinie, welche mittels Bussen und festgesetzten Haltestellen erfolgt, oder ob es sich um einen Transport im Gelegenheitsverkehr, , welche keine Haltestellen bedarf und nur Kinder in PKW’s bis zu 9 Sitzplätzen befördern, handelt.
Haben Sie Fragen bezüglich der Haltestellen und Busfahrrouten, dann wenden Sie sich bitte im Falle des Linienverkehrs an den Busverkehrsanbieter, beim Gelegenheitsverkehr an das Gemeindeamt oder den Kindergarten bzw. die Schule selbst. Fragen zum üblicherweise geltenden Tarif im Linienverkehr beantwortet Ihnen der Busverkehrsanbieter.
Bei Fragen zur Personenbeförderung geben wir gerne auch Auskunft darüber, wie viele Kinder im Bus befördert werden dürfen sowie darüber, welche Rückhalteeinrichtungen bei der Personenbeförderung gesetzlich vorgeschrieben sind.
Bei uns erfahren Sie auch, wer überhaupt einen Schulbus lenken darf.
Zuständigkeit und Kontakt
Heidemarie Messner
Michaela Ott MA MA
Derzeit Karenz