Radfahrausweis
Kinder unter 12 Jahren müssen beim Fahrradfahren im Straßenverkehr entweder von einer Begleitperson, die mindestens 16 Jahre alt ist, beaufsichtigt werden oder einen sogenannten Radfahrausweis besitzen. Diesen Radfahrausweis können die gesetzlichen Vertreter des Kindes, welches mindestens 10 Jahre alt ist, bei der Behörde beantragen. Dieser wird nur dann ausgestellt, wenn das Kind die Radfahrprüfung erfolgreich besteht und die erforderliche körperliche und geistige Eignung sowie Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften besitzt.
In Österreich wird die Radfahrprüfung oftmals im Rahmen des Schulunterrichts in der 4. Klasse Volksschule vorbereitet und durchgeführt. Die Prüfung ist freiwillig. Die Radfahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, wobei die praktische Prüfung von der Polizei abgenommen wird. Wurden beide Teilbereiche positiv absolviert, erhält das Kind den Radfahrausweis nach seinem 10. Geburtstag.
Zusätzlich bietet das Österreichische Jugendrotkreuz Informationen sowie Lernunterlagen zur Radfahrprüfung für Kinder zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag, der von den gesetzlichen Vertreter des Kindes ausgefüllt wurde (das Formular wird von Schulen an die Eltern ausgegeben und dann im Anschluss an die zuständige Behörde geschickt)
- ein Passfoto
Zuständige Stelle
Bezirkshauptmannschaft
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zuständigen Stelle sowie in den unten angeführten Links.