Grab, Übertragung von Rechten – Antrag

Beim Graberwerb oder der Übertragung von Rechten handelt es sich nicht um den Kauf einer Grabstätte, sondern rein um den Erwerb der Nutzungsrechte. Dieses Recht kann lediglich weitervererbt und nicht verkauft oder verschenkt werden. Hiermit wird das Recht erworben, in der selben Grabstätte beigesetzt zu werden.

Nähere Informationen erhalten sie bei der zuständigen Friedhofsbehörde.

Zuständigkeit und Kontakt

Gernot Bürger

Bauhof, Bestattung

Bürgermeister, Bauhofleitung

Michaela Ott MA MA

Bürgerservice

Derzeit Karenz