Grab, Nutzungsverlängerung – Antrag
Das Nutzungsrecht für Gräber wird je nach Art der Grabstelle für zehn Jahre oder länger vergeben.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes,
- die rechtliche Befugnis der Verlängerung.
Für weitere Informationen und genaue Richtlinien informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Zuständigkeit und Kontakt
Gernot Bürger
Bürgermeister, Bauhofleitung
Heidemarie Messner
Michaela Ott MA MA
Derzeit Karenz