Friedhof – Errichtung eines Denkmals/Gedenksteins – Antrag
Für die Errichtung eines Grabdenkmales (z.B. Kreuz, Tafel, Grabstein, Skulptur, Denkmalüberdachung) für die letzte Ruhestätte eines Angehörigen/einer Angehörigen ist bei der Gemeinde im Vorhinein ein Antrag zu stellen. Dieser muss eine Beschreibung des Denkmales inklusive Grabinschrift und Skizze beinhalten. Zudem sind die Vorgaben des vorgesehenen Friedhofs und der Kirche zu beachten.
Hier kann der individuelle Text eingegeben werden.
Zuständigkeit und Kontakt
Gernot Bürger
Bürgermeister, Bauhofleitung
Heidemarie Messner
Michaela Ott MA MA
Derzeit Karenz