Friedhof – Errichtung eines Denkmals/Gedenksteins – Antrag

Für die Errichtung eines Grabdenkmales (z.B. Kreuz, Tafel, Grabstein, Skulptur, Denkmalüberdachung) für die letzte Ruhestätte eines Angehörigen/einer Angehörigen ist bei der Gemeinde im Vorhinein ein Antrag zu stellen. Dieser muss eine Beschreibung des Denkmales inklusive Grabinschrift und Skizze beinhalten. Zudem sind die Vorgaben des vorgesehenen Friedhofs und der Kirche zu beachten.

Hier kann der individuelle Text eingegeben werden.

Zuständigkeit und Kontakt

Gernot Bürger

Bauhof, Bestattung

Bürgermeister, Bauhofleitung

Michaela Ott MA MA

Bürgerservice

Derzeit Karenz