Zweitwohnsitzabgabe

Haben Sie eine Ferienwohnung oder einen Zweitwohnsitz in unserer Gemeinde? Dann informieren wir Sie gerne über die Zweitwohnsitzabgabe:

  • Bei der Zweitwohnsitzabgabe handelt es sich um eine Gemeindeabgabe.
  • Als Zweitwohnsitz gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird.
  • Die Abgabe wird nach der Wohnnutzfläche gestaffelt.
  • Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Selbsterklärungsabgabe, d. h. Sie müssen Ihren Zweitwohnsitz umgehend beim Gemeindeamt melden.

Zusätzlich zur Zweitwohnsitzabgabe gilt auch die Abgabepflicht für die pauschalierte Orts- und Nächtigungstaxe.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte ans Gemeindeamt.

Zuständigkeit und Kontakt