Katastrophenschutzplan
Bei einer Katastrophe, die ein lokales Ereignis darstellt, wird die behördliche Katastrophenhilfe und die Einsatzleitung von den Bezirksbehörden bzw. den Bürgermeistern geleitet. Bei großen Katastrophen geht die Zuständigkeit auf die Landesregierung über.
Von den betreffenden Behörden kann auch ein Notstand ausgerufen werden. Mit diesem Ausruf treten spezielle gesetzliche Regeln in Kraft, damit die Auswirkungen für die Betroffenen leichter geordnet werden können.
Operativ gesehen stützen sich die Länder überwiegend auf die freiwilligen Einsatzorganisationen, die teils im behördlichen Auftrag und teils aus eigenem Ermessen an der Bewältigung der Katastrophenhilfe mitarbeiten und von der Behörde unterstützt werden.
In Österreich ist die Bekämpfung von Katastrophen Aufgabe der Feuerwehr, des Roten Kreuzes, welches für die gesamte Sanitätslage zuständig ist, und der anderen Rettungsorganisationen.
Als oberste Bundesbehörde ist in Österreich das Bundesministerium für Inneres (BMI) zuständig.
Bei überregionalen und grenzüberschreitenden Katastrophenfällen erfolgt die Koordination von Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) beim Bundesministerium für Inneres, in Einzelfällen aber auch durch das Bundeskanzleramt.
Österreicher, die im Ausland von Katastrophen betroffen sind, werden vom Außenministeriums (BMEIA) betreut.
Österreich hat mit zahlreichen Staaten für den Ernstfall bilaterale Vereinbarungen für die gegenseitige Hilfe in Katastrophenfällen.