Katastrophenschäden
Bei Katastrophenschäden sollte, nachdem die ersten Hilfsmaßnahmen unternommen wurden, immer folgend vorgegangen werden:
- Sofortige Verständigung der Gemeinde über die Schäden.
- Schadensprotokoll mit einer Schadenkommission.
- Schadensprotokoll wird an die Landesregierung weitergeleitet und die Auszahlung der Beihilfe veranlasst
Private Versicherungen bieten die Möglichkeit, sich auf alle möglichen Katastrophen zu versichern.
Weitere und ausführlichere Informationen entnehmen Sie dem unten angeführten Link.