Kläranlagen, wasserrechtliche Überprüfung
Die laufende wasserrechtliche Überwachung erfolgt durch die Amtsorgane der Behörde und durch die vorgeschriebene Eigenkontrolle des Anlagenbetreibers.
Zuständige Behörde
Zuständigkeit und Kontakt
Ing. Karl-Heinz Rieger
Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)