Hortbeitrag – Ermäßigung, Antrag
Für Familien mit einem geringeren Einkommen kann auf Antrag eine Ermäßigung und eine Befreiung vom Elternbeitrag gewährt werden. Bei Änderungen des Familieneinkommens müssen Betreuungseinrichtungen umgehend benachrichtigt werden, um eine entsprechende Neuberechnung vorzunehmen.
Für Essen und Bastelbedarf können keine Ermäßigungen gewährt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Zuständige Stellen
- Gemeindeamt oder Magistrat
- Öffentliche Horteinrichtungen
- Private Horteinrichtungen