Allgemeine Information – Wohnbauförderung

Wohnbauförderung kann nach dem Wohnbauförderungsgesetz für die Errichtung oder Sanierung von Eigenheimen, Wohnungen, Wohnhäusern, Reihenhäusern, Wohnheimen sowie für die qualitative Verbesserung der Wohnversorgung und des Wohnumfeldes gewährt werden. Für die Anschaffung von nicht geförderten Wohnungen, Eigenheimen, Reihenhäusern oder Wohnhäusern ist eine Kaufförderung in Form von Annuitäten- oder Zinsenzuschüssen gewährt werden. Bei geförderten Wohnungen ist in besonderen Fällen die Gewährung einer Förderung möglich. Die Bewilligung dieser Wohnbeihilfe ist von Einkommenshöchstgrenzen und Familien- und Wohnungsgröße abhängig.

Für nähere Informationen, nötige Unterlagen und Formulare wenden Sie sich bitte an Ihre Landesregierung.

Zuständigkeit und Kontakt

Egydius Bernhart

Bauamt

Bauamtsleiter Hochbau