Aufstellung von Hinweistafeln – Antrag

Für das Aufstellen von Hinweistafeln bedarf es einer Genehmigung seitens der Gemeinde.

Diese Genehmigung wird nach einem formlosen Antrag, welcher entweder per E-Mail oder mit der Post eingehen muss, erteilt.

Das Ansuchen muss folgende Daten enthalten:

  • Darstellung und Beschreibung des Hinweisschildes inklusive Maße,
  • geplanter Standort des Schildes inklusive Lageplan.

Werden auf Straßen und Gehsteigen Hinweistafeln angebracht, muss eine straßenpolizeiliche Bewilligung beantragt werden. Voraussetzung für die Genehmigung solcher Schilder ist die freie Sicht über den Straßenverkehr bzw. die Sicherung der Straßenregelung (u.a. Ampeln, Verkehrszeichen, Straßennamen).

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie das Gemeindeamt, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zuständigkeit und Kontakt

Egydius Bernhart

Bauamt

Bauamtsleiter Hochbau

Ing. Karl-Heinz Rieger

Bauamt

Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)