Grundstückszufahrt
Voraussetzung für eine Baubewilligung ist die Grundstückszufahrt bzw. Sicherung der Verbindung zu einer öffentlichen Fahrstraße. Stellen Sie den Antrag auf Bewilligung einer Grundstückszufahrt an die Straßenbehörde.
Weitere Informationen:
Zuständigkeit und Kontakt
![](https://www.krumpendorf.gv.at/wp-content/uploads/2022/01/RiegerKarlHeinz_247-1_2022-150x200.jpg)
Ing. Karl-Heinz Rieger
Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)