Grundstückszufahrt

Voraussetzung für eine Baubewilligung ist die Grundstückszufahrt bzw. Sicherung der Verbindung zu einer öffentlichen Fahrstraße. Stellen Sie den Antrag auf Bewilligung einer Grundstückszufahrt an die Straßenbehörde.

Weitere Informationen:

Zuständigkeit und Kontakt

Ing. Karl-Heinz Rieger

Bauamt

Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)