Flächenwidmungsplan – Einsicht, Änderung
Einsicht
Wenn Sie wissen möchten, ob ein bestimmtes Grundstück bebaut werden darf, können Sie auf dem Gemeindeamt Einsicht in Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne nehmen und gegen Gebühr einen Auszug erwerben.
Änderung
Um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes beantragen zu können, müssen wichtige Gründe vorliegen. Die Änderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen erfolgt durch den Gemeinderat.
Gründe für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes
- Aufstellung und Änderung eines Entwicklungsprogrammes nach überörtlichen Gesichtspunkten
- Erstellung oder Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes oder ausschlaggebende wirtschaftliche, soziale, ökologische sowie kulturelle Verhältnisse ändern sich
- Widersprüche zu Gesetzen und Verordnungen des Bundes und Landes sollen vermieden werden
Zuständigkeit und Kontakt
Ing. Karl-Heinz Rieger
Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)