Osterfeuer – Information, Meldung

Grundsätzlich ist das Verbrennen von biogenen Materialien aus dem Hausgartenbereich (Äste, Laub usw.) ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen unter anderem auch Osterfeuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Sämtliche Brauchtumsfeuer sind der Gemeinde bis spätestens vier Tage vor dem Abbrennen zu melden.

Speziell Osterfeuer dürfen nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag abgebrannt werden, bei Schlechtwetter am Ostersonntag bzw. am darauffolgenden Wochenende. Es dürfen nur trockene, unbehandelte, pflanzliche Materialien wie Holz, Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Das Osterfeuer muss von der örtlichen Feuerwehr überwacht werden.

Anmeldung:

Sie beabsichtigen ein Osterfeuer zu entfachen? Dann melden Sie sich bis spätestens vier Tage vor dem Abbrennen im Gemeindeamt. Folgende Informationen werden benötigt:

  • Name der verantwortlichen Person
  • Ort bzw. die Parzellen-Nummer
  • Name des Grundeigentümers

Zuständigkeit und Kontakt

Egydius Bernhart

Bauamt

Bauamtsleiter Hochbau