Wasser- und Kanalgebühren
Zählerstandsmeldung
Zu den laufenden Aufwendungen des Wohnungs-/ Hauseigentümers zählen die Wasser- und Abwassergebühren (Kanalgebühren).
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanal) und den Verbrauch von Wasser sind Bezugs- und Benützungsgebühren zu entrichten. In Österreich werden diese Gebühren nach dem tatsächlichen aus der Zählerstandsmeldung hervorgehenden Wasserverbrauch (Wassermenge) eines Jahres berechnet.
Wassergenossenschaften
Wassergenossenschaften werden zu unterschiedlichen Zwecken gebildet wie z.B. zum Schutz von Grundeigentum und Bauwerken gegen Wasserschäden, zur Versorgung mit Trink-, Nutz- und Löschwasser, zur Kontrolle des Grundwasserhaushaltes sowie zur Beseitigung und Reinigung von Abwässern.
Zuständigkeit und Kontakt
Ing. Karl-Heinz Rieger
Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)