Feuerpolizei
Feuerpolizeiliche Agenden
Die Feuerpolizei übernimmt unterschiedliche Aufgaben. Sie prüft bei einer Feuerbeschau (Begehung der Gebäude, Räume und Grundstücksteile) auf Feuersicherheit, Nutzung lt. Bewilligung, Feuergefahr durch Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel, Brandgefahr durch Feuerungsanlagen und Rauchfang, sonstige Sicherheitsmängel, funktionstüchtige Geräte (Feuerlöscher) zur Brandbekämpfung.
Tipps zur Verbesserung der Brandsicherheit
Rauchfänge / Abgasfänge
Überprüfen Sie den Bauzustand! Fehlender Verputz muss aufgebracht werden, brennbare Materialien (Anlagerungen, Holzbalken) vom Rauchfangmauerwerk entfernt werden, beschädigte Putz- und Kehrtürchen müssen ersetzt oder repariert, offene Anschlussstellen durch Zumauern oder durch Blechkapseln geschlossen und abgedichtet werden.
Öfen / Herde
Brennbare Gegenstände müssen in sicheren Abstand zu Öfen und Herden gebracht werden. Unter und vor den Feuerstätten müssen Fußböden angebracht werden, die nicht brennbar sind wie z.B. Bleche, Fliesen, Steinboden). Ausgeräumte Asche muss bis zur gefahrlosen Beseitigung in nicht brennbaren und mit einem Deckel verschließbaren (Metall-)Behältern aufbewahrt werden.
Elektronische Anlagen / Betriebsmittel
Elektroheizgeräte müssen standsicher aufgestellt und von Brennbarem freigehalten werden und dürfen nicht abgedeckt werden. Defekte elektronische Geräte und Kabel müssen repariert oder ersetzt werden.
Brennbare Flüssigkeiten
Brennbare Flüssigkeiten müssen in eigenen Lagerräumen (z.B. Öllagerraum) aufbewahrt werden. Es ist darauf zu achten, entzündbare Flüssigkeiten aufgrund der Brand- und Explosionsgefahr von Feuerstätten fern zu halten.
Feuerlöscher
Zumindest ein tragbares Kleinlöschgerät muss pro Gebäude an einer leicht erreichbaren Stelle montiert und zumindest im Abstand von 2 Jahren von einem Fachkundigen überprüft werden. Es ist auch wichtig, sich mit der Bedienung des Feuerlöschers vertraut zu machen, um im Brandfall schnell reagieren zu können.
Blitzschutzanlage
Ist das Gebäude mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet, muss auch diese regelmäßig durch einen Fachmann überprüft werden.
Zuständigkeit und Kontakt
Egydius Bernhart
Bauamtsleiter Hochbau