Aktuelles

Schlagwort 'Bienen'

  • 6. März 2024

    Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz - Meldung nach § 5 Abs. 2

    Bienenhalter sind nach § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes verpflichtet, dem Bürgermeister jährlich bis längstens 15. April den Standort, die Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene der Rasse „Carnica“ gehalten werden, die Rasse der Bienenvölker bekannt zu geben.   Downloads Meldung-gem.-§-5-Abs.-2-Kaerntner-Bienenwirtschaftsgesetz.pdf 54 kB 10-KBWG-1_…

  • 22. März 2023

    Natur im Garten. Klimafit garteln & kompostieren!

    Trockenheit und zunehmende Hitze machen nicht nur den Menschen zu schaffen. Gärten und öffentliche Grünfläche müssen an das sich verändernde Klima angepasst werden, um die Bedingungen besser aushalten zu können. Eine Initiative von Natur im Garten in Kooperation mit dem Kärntner Bildungswerk und dem Landesprogramm e5, sowie der Klima- und Energie-Modellregion Wörthersee-Karolinger. Natur im Garten Flyer     Unser regionaler TIPP!…

  • 1. Februar 2023

    Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz - K-BiWG; Meldung nach § 5 Abs. 2

    Gemäß § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes 2007 (K-BiWG) sind die Bienenhalter verpflichtet, bis längstens 15. Mai 2023  jeden Jahres den Standort, die Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene der Rasse „Carnica“ gehalten werden, die Rasse der Bienenvölker dem Gemeindeamt bekannt zu geben. Downloads Meldung-Bienenstaende.pdf 209 kB …

  • 11. Februar 2022

    Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz - K-BiWG; Meldung nach § 5 Abs. 2

    Gemäß § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes 2007 (K-BiWG) sind die Bienenhalter verpflichtet, bis längstens 15. April  jeden Jahres den Standort, die Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene der Rasse „Carnica“ gehalten werden, die Rasse der Bienenvölker dem Gemeindeamt bekannt zu geben. Downloads 10-KBWG-1_1-2022-001_2022.pdf 317 kB …

  • 15. Mai 2021

    24. Kärntner Blumenolympiade - nehmen Sie teil!

    Start der „24. Kärntner Blumenolympiade“ Wir laden Sie recht herzlich ein, an der diesjährigen Blumenolympiade der „Fördergemeinschaft Garten“ teilzunehmen. Ihre Gestaltung und Blumenpracht wird von einer fachlich kompetenten Jury bewertet und prämiert. Hinzu kommt eine umfangreiche Berichterstattung in den Medien. Machen Sie mit, wir würden uns über eine Teilnahme Ihrerseits sehr freuen. Anmeldung: Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee Hauptstraße 145 z.Hd. Frau Sabine Hofmeister T…

  • 22. März 2021

    Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz - K-BiWG; Meldung nach § 5 Abs. 2

    Gemäß § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes 2007 (K-BiWG) sind die Bienenhalter verpflichtet, bis längstens 15. April  jeden Jahres den Standort, die Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene der Rasse „Carnica“ gehalten werden, die Rasse der Bienenvölker dem Gemeindeamt bekannt zu geben. Downloads Kaerntner-Bienenwirtschaftsgesetz-Meldungen-nach-§5-Abs.-2.pdf …