Ab 01.01.2025 werden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese Getränkeverpackungen sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet. Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.
Welche Produkte sind bepfandet?
Ab 01.01.2025 werden alle Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet.
Ausgenommen von Pfandsystem sind:
- Milch- und Milchprodukte
- Sirupe, da sie nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind
- Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke gedacht sind
- Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pack)
Wie hoch ist das Pfand?
Für Flaschen oder Dosen mit dem österreichischen Pfandlogo sind 25 Cent Pfand zu zahlen, die bei Rückgabe der leeren Verpackungen erstattet werden.
Die Übergangsfrist:
Bis 31.12.2025 dürfen Getränkeverpackungen ohne Pfandlogo weiterhin verkauft werden. Ob Pfand verrechnet wird, zeigt das Etikett mit dem Pfandlogo.
Wo können Kunststoffflaschen und Metalldosen zurückgegeben werden?
Leere Verpackungen können an Verkaufsstellen zurückgegeben werden, wo sie ausgegeben wurden. Supermärkte nutzen oft Automaten, während kleinere Geschäfte wie Bäckereien oder Tankstellen die Rücknahme persönlich abwickeln. Sie nehmen nur Verpackungen und Mengen zurück, die sie selbst verkaufen, unabhängig von der Marke.
In welchem Zustand müssen leere Verpackungen bei der Rückgabe sein?
Voraussetzung für die Auszahlung des Pfands ist, dass auf der Verpackung das österreichische Pfandlogo und der
Strichcode ersichtlich sind. Das Etikett muss vollständig vorhanden und lesbar sein und die Verpackung leer und
unzerdrückt sein.
Detaillierte Informationen zum Pfandsystem finden Sie in den beigefügten Downloads.