Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee
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Ausbildungspflicht bis 18

Was bedeutet „Ausbildungspflicht bis 18“?

Mit der Ausbildung bis 18 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Jugendliche noch besser auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Das Ausbildungspflichtgesetz als Kern der Initiative Ausbildung bis 18 gilt für alle Jugendliche ab Erfüllung der Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag.

Welche Rolle haben die Eltern?

Ein wichtiger Beitrag der Eltern zur Ausbildung bis 18 ist, das Bewusstsein für den Wert einer Ausbildung zu stärken. Sind die nächsten Schritte nach der 9. Schulstufe noch nicht klar oder hat der/die Jugendliche eine Ausbildung oder Schule abgebrochen, dann bietet die Koordinierungsstelle Unterstützung an.

Koordinierungsstelle:
Tel. 0800/700 118 – kostenlos aus ganz Österreich
Mo – Do 09:00 – 16:00 Uhr / Fr 09:00 – 12:00 Uhr
E-Mail: info@kost-kaernten.at
www.kost-kaernten.at

Weitere Informationen:
Informationen zur Ausbildungspflicht: www.ausbildungbis18.at
Informationen zum Netzwerk Berufliche Assistenz (=NEBA): www.neba.at