Kläranlagen, wasserrechtliche Überprüfung
Die laufende wasserrechtliche Überwachung erfolgt durch die Amtsorgane der Behörde und durch die vorgeschriebene Eigenkontrolle des Anlagenbetreibers.
Zuständige Behörde
Zuständigkeit und Kontakt
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Ing. Karl-Heinz Rieger
Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)