Grundstücksteilung
Ein Grundstück kann in zwei oder mehrere Teile (Parzellen) aufgeteilt werden. Diese Änderung am Bauland muss bei der Baubehörde angezeigt werden. Nach der Erstellung eines Teilungsentwurfes und anschließender Teilungsbewilligung der Gemeinde können weitere Schritte eingeleitet werden.
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Zuständigkeit und Kontakt
Ing. Karl-Heinz Rieger
Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)