Grundstücksteilung

Ein Grundstück kann in zwei oder mehrere Teile (Parzellen) aufgeteilt werden. Diese Änderung am Bauland muss bei der Baubehörde angezeigt werden. Nach der Erstellung eines Teilungsentwurfes und anschließender Teilungsbewilligung der Gemeinde können weitere Schritte eingeleitet werden.

Hier finden Sie weiterführende Informationen:

Zuständigkeit und Kontakt

Ing. Karl-Heinz Rieger

Bauamt

Bereichsleiter Technik-Bauamt (Tiefbau, Grundverkehr, Widmungen, Gebäudeverwaltung, EDV, Parkbad, Einkauf, etc.)